NAUMBURG. (27.
März 2015) "Weltkultur-Erbe wird verkündet", so schaute der Präsident des Oberlandesgerichts
(OLG) Naumburg, Winfried Schubert, mitten im Frühling frei nach dem Weihnachtslied
"Sind die Lichter angezündet" weit voraus. Der OLG-Präsident begrüßte im jüngsten
OLG-Mittwochsgespräch zwei Referenten: den Leiter der Arbeitsgruppe im Förderverein
Welterbe, Karl Büchsenschütz, und Fördervereins-Geschäftsführer Roland Thrän.
Büchsenschütz thematisierte den Inhalt des Antrags und erläuterte dabei auch
ausführlich, warum es überhaupt zu einer Antragstellung unter dem Titel "Der
Naumburger Dom die hochmittelterliche Herrschaftslandschaft an Saale und Unstrut"
gekommen ist. "Nach offizieller UNESCO-Qualifizierung sind 720 Elemente im
Antragsgebiet wissenschaftlich fundiert nachgewiesen, die einzigartig,
unversehrt und mittelalterlich sind", so Büchsenschütz. "Wir haben etwas zu bieten,
das außergewöhnlich ist", unterstrich er.
Informationen zum aktuellen Stand der Antragstellung, das war der Part
von Geschäftsführer Roland Thrän. Die 39. Tagung des UNESCO-Welterbe-Komitees
findet vom 29. Juni bis 8. Juli 2015 in Bonn statt. Derzeit rechne man damit,
dass das Exekutiv-Komitee eine Entscheidung in der Zeit vom 2. bis 4. Juli
trifft, so Thrän weiter. Insgesamt gebe es vier Möglichkeiten der
Entscheidungsfindung. Optimal: Die sofortige Anerkennung der Kulturlandschaft
an Saale und Unstrut als UNESCO-Weltkulturerbe. Weiterhin sei möglich, dass der
Antrag zurückgewiesen werde mit der Auflage, ihn nachzubessern und erneut
einzureichen. Außerdem gebe es die Version, dass der Antragsteller am Tag der Aufrufung
seines Antrages diesen zurückzieht. Dann müsste das gesamte Antragsprozedere
bei einer erneuten Bewerbung wieder von Beginn an durchlaufen werden. Dauer: etwa
20 Jahre. Die vierte Möglichkeit ist eine Ablehnung des Antrags durch das
UNESCO-Exekutivkomitee; die sei endgültig.